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GREMIEN DER STIFTUNG
Vorstand
Der Vorstand setzt einen strategischen Rahmen für die Arbeit der Stiftung und trägt die übergeordnete Verantwortung.
Wissenschaftlicher Beirat
Der wissenschaftliche Beirat berät Vorstand und Geschäftsführung der Stiftung in fachlichen Fragen und sorgt damit für eine wissenschaftliche Fundierung der Stiftungsarbeit.
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Prof. Dr. Peter Badura
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Prof. Dr. rer. nat. habil. Dr.-Ing. Gunnar Berg
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Prof. Dr. Lars P. Feld
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Prof. Dr. Clemens Fuest
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Prof. Dr. Hans Peter Grüner
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Prof. Dr. Andre Habisch
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Prof. Dr. Michael Hüther
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Prof. Dr. Thomas Lobinger
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Prof. Dr. Hans von Mangoldt
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Prof. Dr. Eduard Picker
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Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen
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Prof. Dr. Kurt Reinschke
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Prof. Dr. Andreas Rödder
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Prof. Dr. Dr.h.c. Bert Rürup
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Prof. Dr. Bernd Rüthers
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Prof. Dr. Peter Schallenberg
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Prof. Dr. Winfried Schmähl
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Prof. em. Dr. Günther Schulz
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Prof. Dr. Florentine Schwark
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Prof. Dr. Theresia Theurl
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Prof. Dr. Michael Zöller
Über Walter Raymond
Walter Raymond wurde am 23. Mai 1886 im schlesischen Kammelwitz geboren. Nach dem Studium der Mathematik und Staatswissenschaften in Deutschland und England promovierte er in Göttingen. Zunächst war er für einen deutschen Versicherungskonzern in Südamerika tätig. Nach dem ersten Weltkrieg übernahm er leitende Funktionen in der deutschen Industrie. So war er von 1927 bis 1958 Mitglied des Vorstands der Süddeutschen Kabelwerke in Mannheim sowie ab 1930 zusätzlich der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG in Frankfurt/Main-Heddernheim. Neben seiner Tätigkeit in der Industrie spielte Walter Raymond eine maßgebliche Rolle bei der Neuorganisation der Arbeitgeberverbände nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach ihrer Gründung Anfang 1949 wurde er deshalb erster Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Dabei leistete einen entscheidenden Beitrag zur Wiederbegründung der Sozialpartnerschaft in der jungen Bundesrepublik. Seinen großen Einsatz nahm die BDA zum Anlass, 1959 die Walter-Raymond-Stiftung ins Leben zu rufen. Am 15. Juni 1972 starb Walter Raymond in Heidelberg.
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Die BDA ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Branchenübergreifend vertritt sie die Interessen kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen in allen Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarktpolitik sowie der Bildung. Die BDA setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für die Interessen von einer Mio. Betrieben mit ca. 20 Mio. Beschäftigen ein, die der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden sind.